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   OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.1979 - 1 A 68/77   

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https://dejure.org/1979,2670
OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.1979 - 1 A 68/77 (https://dejure.org/1979,2670)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.12.1979 - 1 A 68/77 (https://dejure.org/1979,2670)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Dezember 1979 - 1 A 68/77 (https://dejure.org/1979,2670)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.1979 - 1 A 68/77
    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens darauf vertrauen durfte, daß der Berechtigte das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde, der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, daß ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1974, BVerwGE 44, 339 [343, 344] und Urteil vom 8. Oktober 1976, Buchholz 451.90 Nr. 19).
  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.1979 - 1 A 68/77
    Mit dieser Zweckbestimmung gehört die bauliche Anlage aber gerade nicht zu denjenigen Vorhaben, die unter erleichterten Voraussetzungen im Außenbereich zugelassen werden können (BVerwG, Urteil vom 29. April 1969, BVerwGE 18, 247 [248]).
  • BVerwG, 21.04.1967 - IV B 103.66

    Bauen im Außenbereich (Wochenendhäuser)

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.1979 - 1 A 68/77
    Ferner entspricht es der ständigen Rechtsprechung, daß allein die längere Duldung eines illegal errichteten Gebäudes ebenfalls keinen Vertrauenstatbestand zugunsten des Betroffenen begründet, so daß es rechtlich unerheblich ist, daß die Holzbaracke bis zu der weiteren Beseitigungsverfügung des Beklagten vom 22. August 1969 acht Jahre lang unbeanstandet geblieben ist (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 17. März 1966 - 1 A 120/65 - und vom 15. Dezember 1977 - a.a.O. -, Beschluß des BVerwG vom 21. April 1967 - IV B 103.66 -).
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 41.65

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.1979 - 1 A 68/77
    Die Haltung von 15 Schafen erfüllt kaum die Voraussetzungen für die Anerkennung eines landwirtschaftlichen Betriebes im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG, denn auch für den Nebenerwerbsbetrieb ist eine notwendige Beständigkeit und Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Betätigung zu fordern (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Januar 1967, Buchholz 406.11, § 35 BBauG, Nr. 34 vom 27. Januar 1967, BVerwGE 26, 121 und vom 3. November 1972, BVerwGE 41, 138 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.1978 - 1 A 103/78
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.1979 - 1 A 68/77
    Im übrigen soll nach Angaben des Klägers im Widerspruchsverfahren die Holzbaracke überhaupt nicht als Viehunterstand genutzt werden, sondern hierzu ist der außerdem auf dem Grundstück vorhandene Holzschuppen bestimmt, so daß von vornherein eine Privilegierung wegen der besonderen Zweckbestimmung der baulichen Anlage gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG ebenfalls ausscheidet (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 11. Januar 1979, BauR 1979, 410).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.1979 - 1 A 68/77
    Die Haltung von 15 Schafen erfüllt kaum die Voraussetzungen für die Anerkennung eines landwirtschaftlichen Betriebes im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG, denn auch für den Nebenerwerbsbetrieb ist eine notwendige Beständigkeit und Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Betätigung zu fordern (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Januar 1967, Buchholz 406.11, § 35 BBauG, Nr. 34 vom 27. Januar 1967, BVerwGE 26, 121 und vom 3. November 1972, BVerwGE 41, 138 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2012 - 8 A 10291/12

    Verwirkung bauordnungsrechtlicher Eingriffsbefugnisse; ermessensfehlerhaftes

    So ist in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts anerkannt, dass eine Bauaufsichtsbehörde dann am ermessensfehlerfreien Erlass einer Beseitigungsverfügung gehindert sein kann, wenn sie durch ihr vorangegangenes positives Tun einen Vertrauenstatbestand beim Bauherrn geschaffen und dieser im Vertrauen darauf nicht unerhebliche und nur schwer rückgängig zu machende Vermögensdispositionen getroffen hat (sog. "aktive Duldung", vgl. OVG RP, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 1 A 68/77 -, AS 15, 324 [326]; Urteil vom 22. November 2011 - 8 A 11101/11.OVG -, DVBl. 2012, 250; ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 18. November 2008 -7 A 103/08-, NVwZ-RR 2009, 364 und juris, Rn. 48 f; Decker, in: Simon/Busse, BayBauO, 107. Ergänzungslieferung 2012, Art. 76, Rn. 227 m.w.N.; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 53, Rn. 27).
  • VG Koblenz, 25.09.2014 - 1 K 111/14

    Schwimmbad an einem im Außenbereich gelegenen Wohngebäude muss beseitigt werden.

    Grundsätzlich ist der Erlass einer bauaufsichtsbehördlichen Beseitigungsanordnung bei rechtswidrig errichteten baulichen Anlagen zur Wiederherstellung baurechtmäßiger Zustände angezeigt - 14 - - 14 und ermessensgerecht (OVG Rh.-Pf., Urt. v. 13.12.1979 - 1 A 68/77.OVG -, esovgrp).
  • VG Neustadt, 10.02.2009 - 3 L 1448/08

    Bordellähnlicher Betrieb im Mischgebiet unzulässig

    Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die zuständige Behörde über das bloße Untätigbleiben hinaus durch besonderes Verhalten dem Eigentümer oder Nutzer der baulichen Anlage Veranlassung zu der Annahme gegeben hätte, sie wolle von einer Nutzungsuntersagung absehen und dieser im Vertrauen darauf Vermögensdispositionen getroffen hätte, die nur mit unzumutbarem Aufwand rückgängig zu machen wären (ständige Rechtsprechung des OVG RP seit dem Urteil vom 13. Dezember 1979 - 1 A 68/77.OVG -, ESOVGRP = AS 15, 324).
  • VG Neustadt, 30.07.2019 - 5 K 1585/18

    Ausschluss von Stellplätzen durch Gestaltungssatzung - Stellplätze im

    Ermessenseinschränkungen ergeben sich jedoch nicht aus Erklärungen anderer Behörden, die für die Bauaufsicht nicht zuständig sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Februar 1998 - 8 A 12941/97.OVG - und Urteil vom 13. Dezember 1979 - 1 A 68/77 -).
  • VG Mainz, 11.11.2015 - 3 K 16/15

    Nutzungsuntersagung für Containerlager im Außenbereich rechtmäßig

    Vielmehr muss hinzukommen, dass die Behörde durch ihr vorangegangenes positives Tun einen Vertrauenstatbestand beim Bauherrn geschaffen und dieser im Vertrauen darauf nicht unerhebliche und nur schwer rückgängig zu machende Vermögensdispositionen getroffen hat (vgl. OVG RP, Urteile vom 12. Juni 2012 - 8 A 10291/12.OVG -, AS 41, 181 = juris Rn 34, vom 1. Juni 2011 - 8 A 10196/11.OVG -, DVBl. 2011, 1107 = juris Rn. 63, und vom 13. Dezember 1979 - 1 A 68/77 -, AS 15, 324).
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